Senioren-Dienste Andreas Tofaute

 

Senioren-Dienste

Stellen Sie sich vor, ich unterstütze Sie vormittags
im Haushalt und habe bereits für Sie eingekauft.

Dies ist nur ein Beispiel, wie Leistungen kombiniert
werden können, kostengünstig zum Vorteil des Kunden.

Meine Leistungen:

  • Einkaufs- und Besorgungsfahrten mit/ohne Kunde
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Boten- und Behördengänge
  • Erledigung von Büroarbeiten und Schriftwechsel
  • Freizeit-Begleitservice


Für Einkaufsfahrten, Arztbesuche usw. steht ein Van zur Verfügung. Aufgrund der erhöhten Sitzposition ist das Ein- u. Aussteigen besonders bequem… nicht nur bei Senioren sehr beliebt.

AKTUELLES

Steuerliche Regelungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
(§ 35a Abs. 2 ESTG)

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei Rechnungen aus haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Absetzbarkeit 20% der Kosten, max. jedoch 600 € pro Jahr.

Handwerkerleistungen
Bei Handwerkerleistungen beträgt die Absetzbarkeit 20% der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs-, und Modernisierungsmaßnahmen, von max. 6.000 €, also ist
der max. Abzugsbetrag 1.200€ pro Jahr (ab 01.01.2009).

Sowohl bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei Handwerkerleistungen ist der Abzug auf die Arbeitskosten der jeweiligen Rechnungen beschränkt.

 

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