Senioren-Dienste Andreas Tofaute

Senioren-Dienste

Stellen Sie sich vor, ich unterstütze Sie vormittags im Haushalt und habe bereits für Sie eingekauft. Dies ist nur ein Beispiel, wie Leistungen kombiniert werden können, kostengünstig zum Vorteil des Kunden.

Meine Leistungen:

  • Einkaufs- und Besorgungsfahrten mit/ohne Kunde
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Boten- und Behördengänge
  • Kleintransporte

Für Einkaufsfahrten, Arztbesuche usw. steht ein großer bequemer Pick-up zur Verfügung. Aufgrund der erhöhten Sitzposition ist das Ein- u. Aussteigen besonders bequem … nicht nur bei Senioren sehr beliebt.

AKTUELLES

Steuerliche Regelungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 2 ESTG)

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei Rechnungen aus haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt die Absetzbarkeit 20 % der Lohnkosten, max. jedoch 600 € pro Jahr.

Handwerkerleistungen
Bei Handwerkerleistungen beträgt die Absetzbarkeit 20 % der Kosten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen von max. 6.000 €, also ist der max. Abzugsbetrag 1.200 € pro Jahr (ab 01.01.2009).

Sowohl bei haushaltsnahen Dienstleistungen als auch bei Handwerkerleistungen ist der Abzug auf die Lohnkosten der jeweiligen Rechnungen beschränkt.

Seniorendienste in Siegen